

Du hast Fragen zu Ferienwissen? Dann schau mal hier nach. Wir haben für Dich die häufigsten Fragen und ihre Antworten zusammengefasst.
Lernhelfer werden
Ich bin Lehramtsstudentin für die Schulform der Grundschule im 2. Fachsemester. Kann ich trotzdem Lernhelfer werden?
Wir sprechen ganz bewusst auch Studierende an, die Grundschullehramt studieren. Ein Grund ist, dass wir alle Lernhelfer während der ganzen Zeit sehr eng begleiten möchten und wir Ihnen auch viele hilfreiche Tipps an die Hand geben, wie sie die Kurse gestalten können. Wir glauben, dass es am wichtigsten ist, ein Verständnis für den Umgang mit Schülern zu habe, ganz gleich welche Schulart man studiert. Da wir die Schüler auch nach den Sommerferien weiter begleiten und wir unser Angebot auf Grundschulen ausweiten werden, freuen wir uns, wenn Du mit dabei bist.
Anmeldung
Leider könnte ich prüfungsbedingt nur in einer der Ferienwochen unterrichten. Wäre eine Anmeldung nur für diese Woche mögliche?
Eine Anmeldung ist auch nur für eine Woche möglich. Da wir aber von vielen Studierenden die Rückmeldung bekommen haben, dass sie durch Prüfungen eingebunden sind, kannst Du in der Anmeldung nun auch Wochen angeben, an denen Du nur tageweise arbeiten kannst.
Ist es möglich, notfalls einen Tag frei zu bekommen oder seine Arbeitszeit zu verschieben, falls diese sich mit einer Prüfung schneidet?
Die Prüfungen gehen selbstverständlich vor, weshalb wir gern mit Dir eine Lösung finden. Auch wenn es nicht möglich ist, die Arbeitszeit zu verschieben, ist es kein Problem an den Prüfungstagen frei zu bekommen. Wir haben die Anmeldung entsprechend angepasst, sodass Du das direkt eintragen kannst.
Ist die Anmeldung auf der Website schon verbindlich oder gibt es noch eine zweite engere „Bewerbung“?
Mit der Anmeldung auf der Website gibst Du uns Bescheid in welcher Zeit Du als Lernhelfer arbeiten möchtest. Halte Dir bitte die Wochen frei, bis wir die Einteilung abgeschlossen haben. Bevor es richtig los geht erhältst Du von uns aber natürlich noch weitere Informationen und einen Arbeitsvertrag, der dann auch verbindlich ist. Generell gilt, dass wir versuchen möchten, jeden Lernhelfer einzusetzen. Da die Anmeldungen regional unterschiedlich sein können, hilft es uns sehr, wenn Du Dir auch einen Einsatz in anderen Teilen Sachsens vorstellen kannst.
Kursgestaltung
Mich würde interessieren, was genau unterrichtet wird. Gibt es einen vorher festgelegten Plan oder wird dies mit den Lernenden abgestimmt?
Für die Sommerschulkurse wird es einen „Sommerschul-Lehrplan“ geben, der als Gerüst dient. Diesen kannst Du aber mit Lernmaterial und Exkursions-Angeboten, die wir vorbereiten, individuell anpassen. Den Lehrplan arbeiten wir mit den Koordinatoren und interessierten Lehramtsstudierenden aus. Damit auch der Start in die Sommerschule gut gelingt, stellen wir darüber hinaus Einführungsvideos zum Ablauf und zur Kursgestaltung für jedes Fach zur Verfügung. In einer obligatorische Online-Konferenz erklären wir schließlich noch die organisatorischen Dinge und beantworten natürlich Deine Fragen.
Wo soll die Sommerschule denn stattfinden? Bis wann melden sich Schüler an?
In den Sommerferien betreuen wir die Mehrzahl der Schulen in Dresden sowie alle Schulen in Zittau und Löbau. Die Einteilung erfolgt sobald sich alle Schüler zurückgemeldet haben. Das wird bis zur letzten Schulwoche der Fall sein. Dann gibt es auch die Rückmeldung zum Einsatzort. Da so viele Schulstandorte beteiligt sind, besteht auch bei geringer Anmeldezahl nicht die Gefahr, dass die Sommerschule nicht stattfinden wird.
Lohn
Ich habe bereits zwei Nebenjobs (geringfügig Beschäftigt), mit denen ich aber insgesamt unter 450€ bleibe. Dadurch ändert sich meine Steuerklasse. Wie würde das dann ablaufen und müsste ich eine Steuererklärung machen, wenn ich die Woche bei Ferienwissen arbeite?
Für die kurzfristige Beschäftigung bei Ferienwissen fällst Du durch die zwei anderen geringfügigen Beschäftigungen in Steuerklasse 6. Das gilt allerdings nur für den Lohn bei Ferienwissen. Bei den anderen Stellen ändert sich nichts. Wir führen dann etwa 17% Deines Lohns bei Ferienwissen an das Finanzamt ab. Am Ende des Jahres kannst Du jedoch eine Steuererklärung einreichen und Dir die gezahlten Steuern vollständig erstatten lassen. Die Steuerklärung ist recht unkompliziert und freiwillig. Dir entstehen dadurch keine Nachteile und Du bist auch nicht verpflichtet deshalb in den Folgejahren ebenfalls eine Steuerklärung zu machen. Zum Thema Steuerklärung erhalten alle Lernhelfer von uns auch nochmal ein Hinweisblatt. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass die Arbeit als Lernhelfer keine Auswirkungen auf Deine anderen Stellen hat und Dein Brutto-Lohn dem entspricht was Du heraus bekommst, wenn Du Dich entscheidest eine unkomplizierte Steuerklärung am Jahresende zu machen.