Du bist unsicher, ob Du bei Ferienwissen als Lernhelfer arbeiten kannst, weil Du schon einen 450 €-Job hast? Die Steuererklärung ist zu kompliziert und wie ist das eigentlich mit der BaFöG-Grenze?

Keine Sorge, Du bist nicht der einzige dem das so geht. Wir beantworten Deine Fragen und sollte Dein Fall nicht dabei sein, dann schreib uns doch einfach!

Kann ich als Lernhelfer arbeiten, wenn ich schon einen 450 €-Job/Minijob habe?

Egal ob in der Gastronomie oder als studentische Hilfskraft (SHK) – viele Studenten haben eine 450 €-Stelle um sich etwas dazu zu verdienen. Für Deine Arbeit als Lernhelfer ist das aber kein Problem. Deine Tätigkeit bei Ferienwissen ist eine sogenannte “kurzfristige Beschäftigung”.

Diese kann bis zu 102 Arbeitstage (2021) pro Jahr andauern und wird getrennt von einer 450 €-Stelle/Minijob betrachtet. Für eine kurzfristige Beschäftigung gibt es keine Einkommensgrenze und Du bist nicht kranken- oder sozialversicherungspflichtig. Solltest Du also eine eine 450 €-Stelle/Minijob haben, kannst Du als Lernhelfer bei Ferienwissen arbeiten ohne dass sich Dein Versicherungsschutz und Kindergeldanspruch ändert oder Du höhere Abgaben zahlen musst. Mehr zum Thema BaFöG siehe unten.

Wie viele Steuern muss ich auf meinen Stundenlohn zahlen?

Eine “kurzfristige Beschäftigung” als Lernhelfer ist nicht steuerfrei. Allerdings gilt für Dich die Steuerklasse 1 sofern Du nicht zeitgleich noch einer anderen kurzfristigen Beschäftigung nachgehst (Hinweis: ein 450 €-Stelle ist keine kurzfristige Beschäftigung). Du zahlst daher zunächst etwa 17 % Steuern auf Deinen Lohn, die direkt von Ferienwissen an das Finanzamt abgeführt werden. Allerdings kannst Dir diesen Betrag am Jahresende mit geringem Aufwand vollständig vom Finanzamt zurückholen. Alle Infos dazu erhältst Du von Ferienwissen. Es gilt also, dass Dein Netto-Lohn fast immer bis auf den Cent genau Deinem Brutto-Lohn entspricht.

Ich erhalte BaFöG, kann ich dann als Lernhelfer arbeiten?

Auch hier ist die Antwort: Ja. Für alle Studenten, die BaFöG erhalten gilt eine jährliche Verdienstgrenze von 5.400 €, die aber durch Deine Tätigkeit bei Ferienwissen allein in der Regel nicht überschritten wird. Sollte Dein Jahreseinkommen trotzdem über der Verdienstgrenze liegen, wird die Differenz auf Deinen BaFöG-Satz angerechnet. Allerdings reduziert sich so auch Deine BaFöG-Schuld, sodass Du später weniger Geld zurückzahlen musst.

Für weitere Fragen zum Thema BaFöG, Kindergeld, Steuern oder dem Versicherungsschutz melde Dich gern bei uns unter lernhelfer@ferienwissen.com

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